Betriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz

Steuervorteile für Arbeitnehmer durch höhere Förderung bei der Betriebsrente

Direktversicherung: der unkomplizierte Weg zur attraktiven Zusatzrente

Durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns steuer- und sozialversicherungsfrei für die Altersversorgung zurückzulegen - und zwar kostenfrei und unbürokratisch. 

Neben der klassischen Alters- und Hinterbliebenenversorgung stehen auch fondsgebundene Rentenlösungen zur Wahl. Ergänzend kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Hier entscheidet der Versorgungsberechtigte ganz nach seinem persönlichen Bedarf und Sicherheitsbedürfnis.
Wenn der Staat die Altersvorsorge stärkt - Profitieren Sie von diesen Vorteilen

  • am 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten
  • ab 01.01.2019 wird jedem neuen Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf 15% Arbeitgeberzuschuss gewährt
  • ab 01.01.2022 ist auch auf bestehende Direktversicherungsverträge der 15% Arbeitgeberzuschuss zu berücksichtigen
  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von 4 auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. ab 01.01.2021 538 EUR p.M.

Arbeitgeberzuschuss wird durch Betriebsrentenstärkungsgesetz Pflicht

BRSG

Neuerungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz einfach erklärt. Schauen Sie ins Video!

Mein Tipp

Damit Sie Ihre berufliche Altersversorgung effizient gestalten können, stehe ich Ihnen zur Seite. Gerne berate ich Sie ausführlich dazu, wie auch Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen davon profitieren können.

Nutzen auch Sie die betriebliche Altersversorgung, um später mehr finanzielle Sicherheit zu haben. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Termin - ich berate Sie gerne ausführlich darüber.

Ihr Ansprechpartner

HDI Generalvertretung

Dominic Bauch

Lindenstr. 28
41515 Grevenbroich

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