Der Pensionsfonds übernimmt die bestehenden Pensionsverpflichtungen gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags und führt sie als eigenständiger, externer Versorgungsträger in vollem Umfang fort. Die Begünstigten erhalten einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds.
Die negativen Auswirkungen der Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionsverpflichtungen können durch eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze zu rechnen ist.