Es gibt verschiedene Wege, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Ihre Belegschaft anzubieten.
- Direktversicherung - klassischer Weg, bei welchem Sie als Arbeitgeber eine Renten- bzw. Lebensversicherung für Ihre Belegschaft abschließen.
- Pensionskasse - eigenständige Versorgungseinrichtung, welche von einem oder mehreren Unternehmen zum Zweck der bAV gegründet wird.
- Pensionsfonds - Sondervermögen zum Zweck der bAV, welches gewinnmaximierend in börsennotierte Aktien oder Investmentfonds angelegt wird. Eine vereinbarte Mindestrente ist aber dennoch garantiert.
- Unterstützungskasse - Sie als Arbeitgeber werden Mitglied einer selbstständigen Versorgungseinrichtung.
- Pensionszusage - Sie als Arbeitgeber stehen selbst für die Auszahlung der Betriebsrente ein.