Ablösung und Auslagerung von Pensionszusagen
Ablösung und Auslagerung von Pensionszusagen

richtig gestalten und sicher finanzieren

Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage ist ein unmittelbares, bilanzierungspflichtiges Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter und ggf. dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Alter, Todesfall oder auch bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Um eine Pensionszusage sicher zu gestalten, empfiehlt HDI die Einrichtung einer durch Versicherungen rückgedeckte beitragsorientierten Leistungszusage. Hier bemisst sich die Höhe der Versorgung stets an den Leistungen der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherung. Die Finanzierung einer rückgedeckten Pensionszusage kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Mitarbeiter im Wege des steuerfreien Gehaltsverzichtes erfolgen.

Sind Sie mit Ihrer Pensionszusage auf dem richtigen Kurs?

Mit einer Pensionszusage ist es wie mit einem langen Segeltörn: Am Anfang wird ein Ziel festgelegt und eine Route erarbeitet, um das Ziel zu erreichen. Bei der Pensionszusage wird unter anderem eine Rentenleistung festgelegt, die im Alter, bei Tod oder Invalidität gezahlt werden soll und es wird geplant, wie sich diese zugesagten Leistungen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens auswirken und wie die Leistungen finanziert werden sollen.

Doch was ist, wenn sich das Wetter, der Wind, die Strömung ändern oder Untiefen auftauchen?
Unter Umständen muss der Kapitän dann den Kurs korrigieren oder sogar das Ziel neu festlegen, um keinen (bilanziellen) Schiffbruch zu erleiden.

Gründe für einen Kurswechsel

  1. Zinsschmelze
    Das Zinsniveau hat nicht nur Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG).
  2. Ausfinanzierung
    Pensionszusagen sind meist unzureichend rückgedeckt. Im Leistungsfall kann eine Nachfinanzierung durch den Arbeitgeber erforderlich werden.
  3. Unternehmensverkauf
    Der Verkauf des Unternehmens ist geplant, wird aber durch die Verbindlichkeiten aus Versorgungszusagen erschwert.
  4. Unternehmensnachfolge
    Der Unternehmer möchte eine „saubere“ Nachfolgeregelung schaffen. Bestehende Versorgungszusagen erschweren diese Aufgabe.
  5. Fremdkapitalbeschaffung
    Die mittelfristige Kapitalbeschaffung wird durch die Pensionsrückstellungen unter Umständen erschwert bzw. verteuert, da diese bei Bonitätsprüfung als Fremdkapital betrachtet werden.
  6. Insolvenz
    Wie sicher ist Ihre Verpfändungserklärung im Insolvenzfall?

Ihr Ansprechpartner

Unser kompetenter Firmenkundenberater unterstützt Sie gerne.

Er berät Sie ganz nach Wunsch in der Filiale, am Telefon, Online oder gerne auch bei Ihnen im Betrieb.

Rico Glombitza
Tel.: +49 30 226289-0 
Mail: rico.glombitza@hdi.de