Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge beruht heutzutage auf einem großen Anteil der Entgeltumwandlung. Im Rahmen der Entgeltumwandlung werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer gezahlt.
Durch das am 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der steuerlich geförderte Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Die Sozialversicherungsfreiheit blieb dabei unverändert.