Aus aktuellem Anlass: Neue Gesetze – wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 („Nahlesrente“) – zwingen den Unternehmer, Geschäftsführer und Personaler dazu, sich mit dem Thema der betrieblichen Altersvorsorge zu beschäftigen. Wichtig zu wissen: in der gesetzlichen Pflicht entstehen unter Einhaltung wichtiger Faktoren für den Arbeitgeber keine Kosten.
Dabei geht es besonders um die Haftungssicherheit für Unternehmen sowie die Werbung neuer Mitarbeiter. Zudem kommt es bei der Konzeptionierung darauf an, möglicherweise entstandene Kosten zu reduzieren oder gar im Vorfeld durch eine taktische Vorgehensweise auszuschließen.