Rund ums Kind
Rund ums Kind

Sie sind gerade Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch.

Je nach Lebensbereich und Elternphase kommen nun unterschiedliche Bedürfnisse, aber auch wichtige Änderungen auf Sie zu.

Diese Themen rücken jetzt in Ihren Fokus

Gut abgesichert in die Zukunft.
  1. Private Haftpflichtabsicherung / Drittschäden - Erweiterung
  2. Unfallabsicherung – Einschluss Kind ab Geburt
  3. Absicherung im Krankheitfall / Pflege – Einschluss Kind
  4. Rechtsschutz – ab wann ist Ihr Kind nicht mehr Familienversichert

1. Private Haftpflichtversicherung

Wollen Sie, dass Schäden, die Ihr Kind verursacht, auch entschädigt werden? Eine Zivilklage kann lang und teuer werden. 

Wie lange, bzw. ab wann, ist Ihr Kind bei Ihnen in der Familienhaftpflicht versichert? Ab dem Tag der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gilt ein Kind vor dem Gesetz als nicht deliktfähig. D.h. ein möglicher, vom Kind verursachter Schaden kann u. U. vom Geschädigten eingeklagt werden. Ferner ist ein Kind, auch wenn es z. B. wegen einer Ausbildung/Studiums nicht mehr bei den Eltern wohnt, bis zum Abschluss der ersten Ausbildung bzw. Studiums bei den Eltern abgesichert. 

HDI hat mit der Familiendeckung eine passende Lösung - auch ab dem Tag der Geburt des Kindes.
  • auf Wunsch leisten wir im Schadenfall zum Neuwert
  • Schadenersatz auch bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
  • Gefälligkeitsschäden (z.B. bei der Umzugshilfe)
  • 50.000.000€ Deckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden

2. Unfallabsicherung

Eine „bedingte“ gesetzliche Absicherung ist ab dem 3. Lebensjahr Ihres Kindes vorhanden, jedoch nicht das Rundum sorglos-Paket, dass Ihnen und Ihrem Kind hilft, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu stemmen.

Eine kurze Gegenüberstellung der gesetzlichen & privaten Unfallabsicherung haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengestellt.

Eine Gegenüberstellung

Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung mit zeitlichen Lücken!)

Wer wird versichert?

  • Personen, die in einem Arbeits- und Dienstverhältnis stehen
  • Kindergartenkinder ab dem 3. Lebensjahr
  • Schüler und Studenten
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
private Unfallabsicherung (freiwillige Absicherung)

Wer wird versichert?

Alle Personen, auch nicht gesetzlich Versicherte, also
  • Kinder 
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmer
  • Hausfrauen
  • Rentner

Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung mit zeitlichen Lücken!)

Wie kommt das Versicherungsverhältnis
zustande?

Kraft Gesetzes 

Wo besteht Versicherungsschutz? 

Grundsätzlich nur im Inland 

private Unfallabsicherung (freiwillige Absicherung)

Wie kommt das Versicherungsverhältnis zustande?

Kraft freiwilligen Vertrages

Wo besteht Versicherungsschutz?

Weltweit

Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung mit zeitlichen Lücken!)

Welche Unfälle sind versichert? 

  • Arbeits- und Schulunfälle
  • Wegeunfälle
  • Berufskrankheiten
  • keine Freizeitunfälle

private Unfallabsicherung (freiwillige Absicherung)

Welche Unfälle sind versichert?  

Alle Unfälle des täglichen Lebens,
rundum die Uhr und auch Freizeitunfälle

Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung mit zeitlichen Lücken!)

Welche Leistungen werden erbracht?

Sie richten sich nach dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) und sind nach oben begrenzt. Freiwillige Höherversicherung nicht möglich.        
private Unfallabsicherung (freiwillige Absicherung)

Welche Leistungen werden erbracht?

Individuelle Festlegung der Leistungsarten und Versicherungssummen nach dem persönlichen Bedarf

Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung mit zeitlichen Lücken!)

Leistungen an Verletzte

Verletztenrente  

  • bei Vollrente (100 %) 2/3 des JAV
  • bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit der entsprechende %-Satz - Zahlung immer erst ab 20 % der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • Rentenhöhe altersabhängig                

Verletztengeld

Zahlung erst nach Beendigung der Lohn-/Gehaltsfortzahlung bis zur Gewährung der Verletztenrente
Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht leistet.

Leistungen an Hinterbliebene

  • Sterbe- und Überbrückungsgeld 
  • Witwenrente (3/10 bzw. 4/10 des JAV)
  • und ggf. Waisenrente


private Unfallabsicherung (freiwillige Absicherung)

Leistungen an Verletzte

Invaliditätsleistung

  • bei Vollinvalidität die gesamte vereinbarte Versicherungssumme 
  • bei Teilinvalidität der entsprechende %-Satz 
  • grundsätzlich bei jedem messbaren Invaliditätsgrad (ab 1 %) 
  • Krankenhaustagegeld 
  • Genesungsgeld 
  • Tagegeld 
  • Übergangsleistung 
  • Heilkosten

 Leistungen an Hinterbliebene

  • Zahlung der gesamten vereinbarten Todesfallsumme

Produktprofil unserer speziellen Kinder Unfallabsicherung

Auszüge / Highlights aus den HDI Kinderunfallbedingungen

  • Insektenstiche
  • Versehensklausel
  • Helm-Bonus/Helm-Klausel
  • Beitragsbefreiung für mitversicherte Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers
  • Rooming-in-Leistung bei Kindern
  • Einschluss sonstige Vergiftungen bei Kindern (bis 14 Jahre)
  • Lebensmittelvergiftungen
  • psychische und nervöse Störungen
  • Schäden durch Sonnenbrand/Sonnenstich
  • Nachhilfekosten
  • Komageld
  • Verletzungen durch Eigenbewegung
  • Erblindung - auch durch Krankheit
  • verlängerte Frist zur Geltendmachung der Invalidität
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des Gesamtverbandes
    der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
  • Kraftanstrengungen
  • Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Fahren ohne Führerschein (Kinder und Entmündigte)
  • Tauchunfälle inkl. Druckkammerbehandlungskosten, weltweit im Rahmen der Bergungskosten

3. Absicherung im Krankheitsfall

Es kann unangenehm teuer werden, wenn Ihr Kind z. B. eine Brille oder Zahnspange benötigt. Bei einer schweren Erkrankung kann es mitunter lange dauern, bis Sie einen Termin bei einem entsprechenden Spezialisten bekommen. Kostengünstige Lösungen bietet Ihnen auch hier Ihr HDI.

4. Kostenübernahme im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen

Kinder sind beitragsfrei (der Versicherer muss über die Existenz des Kindes/der Kinder unterrichtet sein) bei den Eltern mitversichert, solange das Kind/die Kinder unverheiratet sind und noch keine dauerhafte Berufstätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben.

Beispiel aus der Praxis: Ihr Kind bekommt einen Schulverweis und Sie wollen dagegen klagen.

Kindervorsorge

Eine Einschulung, Jugendweihe und der Erwerb des Führerscheins schlagen finanziell immer stärker zu Buche. Sie erhalten 192 €/mtl. Kindergeld. Ein Sparplan ist eine mögliche Lösung.

Die eigene Erfahrung hat gezeigt -

  • Die Einschulung & Erstausstattung (Schulranzen, Sporttasche, Sportsachen), sowie ggf. eine Einschulungsparty kosten schnell mal ca. 500 € - 1.000 €.

  • Bei der Jugendweihe kommen z. B. für ein Moped, Laptop oder Smartphone auch schnell 2.000 € – 3.000 € zusammen.

  • Ein Führerschein, heute schon mit 17 Jahren möglich (begleitetes Fahren) liegt heute mit allen Gebühren in Berlin bei ca. 1.200 € - 1.600 €, in Brandenburg bei bis zu 1.900 €.

  • Ausbildung/Studium, erste Wohnung, auch hierfür kann ein Sparplan eine mögliche Lösung sein. 

Nutzen Sie bereits staatliche Förderungen? 

Besonderer Hinweis:

  • Über unseren Kooperationspartner HEK (hanseatische Krankenkasse) besteht die Möglichkeit, Ihre Kinderunfallpolice mit jährlich 144,- € zu sponsern.

  • Schon ab dem 10. Lebensjahr können Sie Ihr Kind gegen Erwerbs-/Berufsunfähigkeit absichern.


Vorteil:
sehr geringe Prämie, da sehr geringes Eintrittsalter.

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie ganz nach Wunsch in der Filiale, am Telefon, online
oder gerne auch bei Ihnen vor Ort.

Dirk Larisch  
Tel.: +49 30 226289-14 
Mail: dirk.larisch@hdi.de

Aljbert Hiseni  
Tel.: 
+49 30 226289-22 
Mail: aljbert.hiseni@hdi.de