Die betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV)

Das Leistungsspektrum der HDI Generalvertretung Frank Grimm

Betriebliche Altersversorgung – häufig stiefmütterlich behandelt

Das Thema betriebliche Altersversorgung wird von vielen Betrieben oftmals als notwendiges Übel betrachtet und in Unternehmen stiefmütterlich behandelt. Häufig erleben wir Verdruss aufgrund schlechter oder gar nicht angepasster Versorgungsordnungen und mangelnder, nachhaltiger Betreuung.

  • Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung.
  • Sämtliche Koalitionen der letzten mehr als 20 Jahre stärken dieses Thema.
  • Für den Arbeitgeber ist die bAV, eine individuelle Ausgestaltung vorausgesetzt, ein hervorragendes Marketing und Personalführungsinstrument.

Diese 3 Punkte mit einem Mindestmaß an Aufwand und gleichzeitig maximaler Qualität zu vereinen, ist unsere Stärke und wird von uns bereits seit 20 Jahren praktiziert.

Betriebliche Altersversorgung: HDI Fachkompetenz aus Kaiserslautern

Vorweg möchten wir klarstellen, dass alle dargestellten Servicepunkte kostenfrei sind und der Arbeitgeber die freie Wahl des Anbieters hat. Arbeitet ein Arbeitgeber ausschließlich mit einem Anbieter zusammen, reduziert sich sowohl der Aufwand als auch die erheblichen Haftungsrisiken auf ein Minimum. Die Kräfte eines Unternehmens sollten sich nach unserem Verständnis auf die Kernaufgaben konzentrieren können und nicht mit notwendigen Begleiterscheinungen belastet sein.  Es gibt für alle Mitarbeiter nur einen Ansprechpartner, der zeitgleich auch fachlicher Experte ist und ein klares für die Firma erstelltes Versorgungskonzept kommuniziert. Über allem steht unser Grundgedanke, dass die Betriebsrente ein gelebtes Highlight der Unternehmenskultur darstellen soll - kein notwendiges Bürokratieübel.

Vorbereitung einer möglichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der bAV

Zunächst erfolgen Erläuterungen zur betrieblichen Altersversorgung sowie eine Analyse, wie sich diese im Sinne des Unternehmens als personalpolitisches Instrument genutzt werden kann/soll. Zudem werden die Risiken sowie deren Vermeidung einer ungeprüften Übernahme einer Vorversicherungen erläutert. Gerne erstellen wir eine entsprechende Niederschrift im Rahmen einer sogenannten Versorgungsordnung. Diese stellt für alle Mitarbeiter die Spielregeln der Firma zum Themengebiet bAV übersichtlich dar. Auf Wunsch nehmen wir eine grundsätzliche Information der Mitarbeiter im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung, Gruppengesprächen oder Einzelgesprächen vor.

Während der Zusammenarbeit

Sofern gewünscht (unsere Empfehlung) werden neue Mitarbeiter zu den Möglichkeiten und (ggf. unterschiedlichen) Förderungsmaßnahmen der Firma im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge informiert. Förderungen des Arbeitgebers über die gesetzliche Notwendigkeit (aktuell 5%) werden selbstverständlich auch entsprechend betont um den Benefit für die Mitarbeiter entsprechend hervorzuheben. Es bietet sich an die bAV als Marketinginstrument gegenüber den eigenen Mitarbeitern zu nutzen. Eine Übernahme einer bestehenden Direktversicherung beim vorherigen Arbeitgeber (Deckungskapitalübertragung) begleiten wir selbstverständlich ebenfalls in Gänze. Gerne bieten wir als Kooperationspartner für Ihre Mitarbeiter gesonderte Konditionen für deren private Versicherungen.

Die betriebliche Altersversorgung – Ihre Vorteile unserer Zusammenarbeit

Der Mitarbeiter bekommt eine punktgenaue Netto-/ Bruttolohndarstellung sowie eine individualisierte Beispielrechnung. Selbstredend sind diese Beratungsgespräche neutral und nicht als „Verkaufsaktionen“ zu charakterisieren. In unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung haben wir ein Erklär-Konzept erarbeitet, das sowohl kurzweilig und rechtssicher ist als auch ohne Vorkenntnisse auskommt.

Diese Gespräche werden für das Unternehmen zur Haftungsfreistellung für die Personalakte protokolliert. Entscheidet sich der Mitarbeiter für eine Betriebsrente, wird die Regelung arbeitsvertraglich und inhaltlich von uns vorbereitet. Es bleibt lediglich der Aufwand der Unterschrift sowie einmaligen Berücksichtigung in der Lohnbuchhaltung. Im Idealfall kommunizieren wir bei Bedarf mit der Lohnbuchhaltung direkt bzw. mit einer outgesourcten Lohnbuchhaltung.

Die häufigsten Geschäftsfälle (z.b. Reduzierung, Adressänderung, Lohnfortzahlung u.ä.) können nach Registrierung in wenigen Klicks über ein firmeneigenes Internetportal (hdi-bav.net) in Echtzeit angestoßen werden. Bei Bedarf stehen wir aber auch jederzeit für diese oder weiterführende Geschäftsfälle und Fragen der Mitarbeiter zur Verfügung.

Weitere Vorteile, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden

Veränderten Lebenssituationen der Angestellten kann mit unserem als Vorsorgeprodukt des Jahres 2020 ausgezeichneten Tarifen Rechnung getragen werden.

Erfahrungsgemäß kommt es auch künftig, wie bereits in der Vergangenheit, zu rechtlichen Veränderungen. Diese werden natürlich je nach Notwendigkeit entsprechend kommuniziert, idealerweise in einem Jahresgespräch, so dass die bAV immer „up-to-date“ ist.

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus wird dies durch uns, auch arbeitsrechtlich, begleitet und der Mitarbeiter erhält Unterstützung für die Einbringung beim neuen Arbeitgeber.

Bei Fragen oder einem Gesprächswunsch stehen wir Ihnen und ggf. den entsprechenden Entscheidern gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

HDI Generalvertretung

Frank Grimm

Steinstr. 49
67657 Kaiserslautern

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