Sorgen Sie vor!
Sorgen Sie vor!

HDI Berufshaftpflichtversicherung

Mit HDI auf Nummer sicher gehen!

Als Architekt und Ingenieur sind Sie täglich mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Umso wichtiger ist es, dass Sie umfangreich abgesichert sind.

HDI ist ein qualifizierter Dienstleister, der Ihnen die optimalen Versicherungen für Architekten und Ingenierure gewährleistet. Somit erhalten Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die individuell auf Ihre Situation angepasst werden. 

Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz und ein Top Preis-Leistungsverhältnis – die HDI Berufshaftpflichtversicherung macht es möglich

Die Highlights im Überblick

Architekten und Ingenieure arbeiten stets verantwortungsbewusst und lösungsorientiert. Nichtdestotrotz können bei der Arbeit Fehler unterlaufen, die finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Mit der HDI Berufshaftpflichtversicherung sind Sie optimal geschützt. Falls sich Ihr Beruf oder die Rechtsform ändern sollte, ist das auch kein Problem. Selbstverständlich wird der Versicherungsschutz umgehend angepasst.

Das ermöglichen die zusätzlichen Bausteine,
die die HDI Berufshaftpflichtversicherung ergänzen.

Vorteile der HDI Berufshaftpflichtversicherung:

  • kein Verlust des Versicherungsschutzes bei Überschreitung (z.B. durch eine Baustofflieferung)
  • umfangreicher Schutz für berufliche Aktivitäten von BIM-Projekten (optional: Vereinbarung Tätigkeit als BIM-Manager) 
  • Übernahme der Kosten bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren
  • prämienfreier Honorarschutz
  • Nachhaftung ohne Begrenzung (greift auch bei Berufsaufgabe)

Was passiert mit dem "Honorardurchfluss" ?

Im beruflichen Alltag werden ab und an Leistungen an Kollegen weitergegeben, sodass der Ingenieur als sogenannter Generalplaner agiert. Muss das dann bei der Prämienberechnung mitangegeben werden?

Häufig ist es der Fall, dass der Vergabeanteil in den Fragebögen mit angegeben werden muss. So wird dieser Teil dann auch bei der Prämienberechnung hinzugezogen.

Viele Freiberufler können das nicht nachvollziehen, da die beauftragte Agentur eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und dort den jeweiligen Umsatz vermerkt. Es kommt dazu, dass für das gleiche Risiko zweimal eine Prämie gezahlt wird.

Prämien und Risiken

Der Ingenieur hat die Möglichkeit, seine Versicherung zu kontaktieren und mit dieser zu verhandeln, dass er auf den jeweiligen Umsatzanteil der Vergabe eine kleinere Prämie zahlt. Der Versicherer wird das jedoch nicht als durchlaufenden Posten anrechnen, da jeder Anspruch dem Vertragspartner gegenüber geltend gemacht wird.

Setzt sich der Versicherer damit auseinander, kommt es zu Kosten. Das bedeutet, dass der Versicherer ein Risiko für die Vergabeleistung in Kauf nimmt und somit eine Prämie dafür verlangen muss!

Das müssen Sie beachten:

  • Agieren Sie als Generalplaner, dann sollte das in der Police notiert sein. Übergibt ein Architekt eine Leistung an den Maschinenbau und das führt zu einem Schaden, dann kann dieser nicht behaupten, dass der Maschinenbau zum Berufsbild des Architekten gehört.
  • Weiterhin ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Versicherer klären, welchen Einfluss der Vergabeanteil auf die Prämienberechnung hat.
  • Schauen Sie sich die Police sowie die BBR von dem Subplaner an. Weiterhin holen Sie sich eine Bestätigung ein, ob die Versicherungsprämie bezahlt wurde.
  • Bedenken Sie, dass es sinnvoll sein kann, bei einem größeren Arbeitsauftrag eine Objektversicherung abzuschließen. Der Anteil des Umsatzes wird dann über den Objektvertrag abgerechnet. 

Wir sind für Sie da

Haben Sie weitere Fragen zu der HDI Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure oder haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserer Agentur in Melle. Mit fachmännischer Expertise und Leidenschaft für unseren Beruf nehmen wir uns gerne Ihren Anliegen an.

Rufen Sie uns einfach unter 0 54 22 33 20 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir freuen uns auf Sie!