Architekten und Ingenieure arbeiten stets verantwortungsbewusst und lösungsorientiert. Nichtdestotrotz können bei der Arbeit Fehler unterlaufen, die finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Mit der HDI Berufshaftpflichtversicherung sind Sie optimal geschützt. Falls sich Ihr Beruf oder die Rechtsform ändern sollte, ist das auch kein Problem. Selbstverständlich wird der Versicherungsschutz umgehend angepasst.
Das ermöglichen die zusätzlichen Bausteine,
die die HDI Berufshaftpflichtversicherung ergänzen.
Im beruflichen Alltag werden ab und an Leistungen an Kollegen weitergegeben, sodass der Ingenieur als sogenannter Generalplaner agiert. Muss das dann bei der Prämienberechnung mitangegeben werden?
Häufig ist es der Fall, dass der Vergabeanteil in den Fragebögen mit angegeben werden muss. So wird dieser Teil dann auch bei der Prämienberechnung hinzugezogen.
Viele Freiberufler können das nicht nachvollziehen, da die beauftragte Agentur eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und dort den jeweiligen Umsatz vermerkt. Es kommt dazu, dass für das gleiche Risiko zweimal eine Prämie gezahlt wird.
Haben Sie weitere Fragen zu der HDI Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure oder haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserer Agentur in Melle. Mit fachmännischer Expertise und Leidenschaft für unseren Beruf nehmen wir uns gerne Ihren Anliegen an.
Rufen Sie uns einfach unter 0 54 22 33 20 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Sie!