Im BtOG wurde zum 01.01.2023 für Berufsbetreuer und Rechtsanwälte als Berufsbetreuer die Pflichtversicherung gegen Vermögensschäden neu geregelt. Für Rechtsanwälte bedeutet dies, eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung neben ihrer bereits bestehenden Versicherung abzuschließen.
Als Rechtsanwalt, der auch Betreuungen übernimmt, kümmern Sie sich um finanzielle Angelegenheiten Ihres Betreuten und entscheiden stets zu dessen Wohle. Trotzdem können Sie wegen eines Missverständnisses oder eines Fehlers schnell in einen Konflikt geraten.
Es geht wieder los! Vom 01.10 bis zum 30.06.2023 haben Sie die Möglichkeit, sich umfassende Sonderkonditionen rund um das HDI Cyber-Security-Konzept zu sichern.
Ihre Vorteile im Überblick:
Bei Fragen steht Ihnen die HDI Generalvertretung Menze & Menze selbstverständlich zur Seite!