Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

- die wichtigste Versicherung überhaupt.

Jeder vierte Arbeitnehmer wird erwerbsunfähig – im Durchschnitt schon mit 43 Jahren. Von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist oft nichts zu erwarten. Deswegen rät auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass ein privater Schutz – in ausreichender Höhe und mit optimalen Vertragsklauseln - absolut notwendig ist.

Der kleine Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:

Berufsunfähigkeit:


Die versicherte Person wird ununterbrochen sechs Monate mindestens zu 50 % außer
Stande sein, ihren zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.
Erwerbsunfähigkeit:


Die versicherte Person wird ununterbrochen wenigstens sechs Monate außer Stande sein, irgendeiner Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachzugehen

Informationen im Überblick

Wann leistet überhaupt der Staat?

  1. voll erwerbsgemindert sind Versicherte, wenn sie gesundheitlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  2. halb erwerbsgemindert sind Versicherte, wenn sie gesundheitlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  3. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet wurden und
  4. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Punkt 3 und 4 sind deshalb besonders für Azubis und Lehrlinge sehr relevant!

Gesetzlicher Anspruch nach 25 Beitragsjahren:

Statistische Zahlen von 2015:

Von 350.000 Beantragungen wurden 170.000 abgelehnt.
Das Absicherungsniveau lag bei mtl. Ø 627 € Erwerbsminderungsrente

Wichtige Punkte in den Bedingungen:

  • keine Verweisung bei Eintritt des BU-Leistungsfalls in andere Berufe / Verzicht auf Berufswechselprüfung
  • keine Meldepflichten, z.B. bei:
    • Minderung der BU oder bei Besserung des Gesundheitszustandes
    • Wiederaufnahme eines Berufes
  • Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel
  • Verzicht auf zeitlich befristete Rentenzahlung
Fazit:

Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist mit der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt.
Diese hilft bei schweren Erkrankungen oder Unfällen zur Überbrückung von Zeiträumen mit finanziellen Engpässen, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder das Krankengeld wegfällt.

Ihr Ansprechpartner

HDI AG

Alexander Loß

Ahornallee 1
99428 Weimar

Termin nach Vereinbarung