- voll erwerbsgemindert sind Versicherte, wenn sie gesundheitlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
- halb erwerbsgemindert sind Versicherte, wenn sie gesundheitlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet wurden und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Punkt 3 und 4 sind deshalb besonders für Azubis und Lehrlinge sehr relevant!