Rechtsanwälte/Notare
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Immer das passende Angebot für Sie

Existenz Plus 2.0

Mit Existenz Plus 2.0 bieten wir Ihnen ein für Ihre Kanzlei individuelles und bedarfsgerechtes Sicherungskonzept.
Insbesondere haben Sie die Möglichkeit, sich gegen die existenzbedrohenden Risiken abzusichern.

Ich erstelle Ihnen hierzu gerne ein umfassendes Angebot.

  • Aktuelles Highlight: Cyberpolice (Fremdschäden und auf Wunsch auch Eigenschäden)

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich: 0511 645-59350 oder alexander.wirth@hdi.de

Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Absicherung deckt alle Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und die Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen.

Für Rechtsanwälte ist dies eine Pflichtversicherung und muss bei der Bestellung bzw. Zulassung vorgelegt werden. Die Prämien richten sich im Wesentlichen nach der Versicherungssumme und dem Umsatz aus dieser Tätigkeit. Mögliche Haftungsrisiken:

  • Versäumnis von Fristen - das ist der häufigste Schadenfall!
  • Falsche oder fehlende Aufklärung von Mandanten, was gerade bei Vergleichen zu enormen Schäden führen kann
  • Falsche beurteilung der Rechtslage

Interdisziplinäre Sozietäten oder Beratungsgesellschaften, Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung (Part mbB) oder spezielle einzelne größere Mandate fordern eine genaue spezifische Absicherung. Dies leisten wir mit unserer entsprechender Erfahrung und Expertise schon seit vielen Jahren.

Überzeugen Sie sich von der Leistungsstärke unserer Vermögensschaden-Haftpflicht:

• Rahmenvertragspartner der führenden Anwaltsvereine • Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten • Weitergehender Versicherungsschutz, z.B. auch für aus Personenschäden resultierende immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) • Prämienfreie Mitversicherung des Datenschutzrisikos • Einheitliche Selbstbehaltsregelungen pro Vertrag • Speziallösungen zur PartmbB • Bedingungsgemäße Mitversicherung von ein- und austretenden Sozien und Partnern • Prämienfreie Deckung der Rechtspersonen GbR (Sozietät) • Risikogerechte Sozietätennachlässe • Nachlässe für Kleinpraxen, Berufsanfänger und qualifizierte Berufseinsteiger • Berücksichtigung von zusätzlichen Qualifikationen wie z.B. Fachanwalt • Top-Konditionen für die Anwaltschaft • Eines der umfassendsten Bedingungswerke im Marktvergleich • Attraktive Existenzgründerkonzepte

Betriebs- und Bürohaftpflicht

Personen- oder Sachschäden, die Sie oder Ihre Angestellten in Ihrer Berufsausübung verursachen, deckt diese Absicherung. Ähnlich wie die Privathaftpflicht - nur auf dem beruflichen Bereich bezogen. Beachten Sie bitte, dass eine Privathaftpflicht nicht berufliche Schäden übernimmt! Sie haften nach BGB unbegrenzt. Dies gilt auch, soweit nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Man haftet auch für das Verschulden der Erfüllungsgehilfen, sogar, wenn einen an deren Verhalten keinerlei Verschulden trifft. Die Prämie ist relativ niedrig.

Kanzleiausfall und Schäden bei Einbruch, Feuer, Sturm

In der Compact Firmenabsicherung ist Ihr Betrieb, ähnlich einer Hausratversicherung im privaten Bereich, abgesichert. Zusätzlich zu den Wiederbeschaffungskosten erhalten Sie auch den Umsatzausfall zu 100% erstattet. Auch ist die Absicherung der ganzen Elektronik (mobile Geräte) unterwegs eingeschlossen.

Berufsunfähigkeitsversicherung (auch bei Teileinschränkungen)

Rechtsanwälte haben als Mitglied in einem Versorgungswerk Anspruch auf eine Leistung in Form einer monatlichen Rente im Fall, dass sie die berufliche Tätigkeit nicht weiter ausüben können. Die genauen Bedingungen und Leistungen finden Sie für das Land NRW in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW. Im Allgemeinen ist jedoch eine Leistung an die komplette Aufgabe der Tätigkeit gebunden:

  • "Ein Mitglied, das mindestens für drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das 1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geis-tigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer nur noch in der Lage ist, im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig zu sein, und 2. seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt einstellt oder eingestellt hat, erhält Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer."

Des weiteren ist die monatliche Leistung im Berufsunfähigkeitsfall nicht von Beginn an der Tätigkeit entsprechend hoch. Aus diesen Gründen ist eine private zusätzliche Absicherung als Ergänzung dringend zu empfehlen!

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits die volle vereinbarte monatliche Rente ab einer Einschränkung von 50%. Häufig bewirkt eine gesundheitliche Einschränkung nur eine Teileinschränkung. Sie können immer noch als Rechtsanwalt arbeiten, jedoch nicht mehr in dem gleichen Umfang. Dies führt natürlich zu Gewinneinbußen, welche durch die private Berufsunfähigkeitsrente abgedeckt werden sollte.

Gewinnausfall / lfd. Kanzleikosten bei Krankheit

Bei Krankheit des Berufsträgers fällt nicht nur das eigene Einkommen aus, sondern auch die Kosten der Sozietät (Gehälter, Miete, usw.) müssen weiter gedeckt werden. Hier bieten wir zusammen unserem Partner der DKV Deutsche Krankenversicherung AG die Lösung: Sie können ein Tagegeld bei krankheitsbedingtem Ausfall sogar über Ihr Einkommen hinaus vereinbaren und so die laufenden Kosten Ihrer Sozietät mit absichern.

Spezieller Strafrechtsschutz auch für Rechtsanwälte

Mit unserem neuen Rechtsschutzkonzept erhalten Sie Sicherheit und rechtlichen Beistand von spezialisierten Kollegen im Bereich Strafrechtsschutz! Hier ist es aus unserer Sicht wichtig, einen kompetenten Kollegen hinzu zu nehmen, der auf den Strafrechtsschutzbereich spezialisiert ist.

Ein paar Stichworte zum Strafrechtsschutz:

  • Der bloße Verdacht einer Straftat genügt: Es besteht Ermittlungszwang der Polizei / Behörde / Staatsanwaltschaft
  • Keine Strafbarkeit des Unternehmens: Schutzschildfunktion des Unternehmens fehlt, es besteht eine höchstpersönliche individuelle Verantwortlichkeit
  • Generalverantwortung der Geschäftsleitung