Eine Berufsunfähigkeit besagt, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, für voraussichtlich mindestens sechs Monate seinen aktuellen Beruf auszuüben. Wird die Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigt, zahlt die BU-Versicherung dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente. Eine eintretende Krankheit oder ein Unfall bedeuten aber nicht automatisch auch eine Erwerbsunfähigkeit. Jemand kann berufsunfähig in seinem aktuellen Beruf sein, aber trotzdem einer Beschäftigung in einem anderen Bereich nachgehen.
Ein Beispiel: Eine Chemielaborantin kann aufgrund von allergischen Reaktionen nicht mehr im Labor arbeiten, aber beispielsweise als Sachbearbeiterin in einem Pharmaunternehmen. Die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden dann ggf. sogar weitergezahlt, wenn die Person im neuen Job zum Beispiel weniger verdient oder nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wäre der Betroffene gar nicht mehr in der Lage irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben.