Wenn die Auslagerung der Pensionszusage die Lösung ist
Noch immer ist die Pensionszusage – auch bei kleinen und mittleren Unternehmen – der häufig genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Doch zunehmend ist die Auslagerung der damit verbundenen Versorgungsverpflichtungen für Unternehmer von Interesse. Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes die Möglichkeit einer liquiditätsschonenden Auslagerung geschaffen. Unter staatlicher Aufsicht ist es möglich, die Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger zu übertragen.
Acht gute Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf den Pensionsfonds
Grund 1: Zinsschmelze
Grund 2: Ausfinanzierung
Grund 3: Unternehmensverkauf
Grund 4: Unternehmensnachfolge
Grund 5: Trennung des Pensionsgeschäfts vom operativen Geschäft
Grund 6: Fremdkapitalbeschaffung
Grund 7: Insolvenzsicherungskosten und Verwaltungsaufwand
Grund 8: Insolvenzsicherheit für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer