Pensionsfonds
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bei Ihrem HDI Berater Christoph Möbus

Wenn die Auslagerung der Pensionszusage die Lösung ist

Noch immer ist die Pensionszusage – auch bei kleinen und mittleren Unternehmen – der häufig genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Doch zunehmend ist die Auslagerung der damit verbundenen Versorgungsverpflichtungen für Unternehmer von Interesse. Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes die Möglichkeit einer liquiditätsschonenden Auslagerung geschaffen. Unter staatlicher Aufsicht ist es möglich, die Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger zu übertragen.

Acht gute Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf den Pensionsfonds

  • Grund 1: Zinsschmelze
  • Grund 2: Ausfinanzierung
  • Grund 3: Unternehmensverkauf
  • Grund 4: Unternehmensnachfolge
  • Grund 5: Trennung des Pensionsgeschäfts vom operativen Geschäft
  • Grund 6: Fremdkapitalbeschaffung
  • Grund 7: Insolvenzsicherungskosten und Verwaltungsaufwand
  • Grund 8: Insolvenzsicherheit für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer

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