Durch Krankheiten oder Unfälle kann jeder ohne Vorwarnung zu einem Betreuungsfall werden, wodurch die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können.
Der Zugriff auf Auszahlungen von der Versicherung (z.B. Unfallversicherung) oder Kapitalanlagen ist gefährdet!
Leider besteht zu großen Teilen Unwissenheit über die rechtliche Lage in Deutschland in solchen Fällen. Denn ohne eine gültige Vollmacht kann der Ehepartner oder Angehörige nicht die Vertretung übernehmen. In diesem Fall wird ein kostenpflichtiger vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt! Dieser verwaltet in Ihrem Namen Ihre Angelegenheiten, wie zum Beispiel in den Bereichen Vermögen, Gesundheit oder bei Selbstständigen auch im Geschäftsbetrieb.
Ab dem 18. Lebensjahr gelten Sie in Deutschland als juristische eigenständige Person. Ab diesem Zeitpunkt dürfen weder Eltern noch der Ehepartner bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkung der Einwilligungsfähigkeit für Sie Entscheidungen treffen!
Dieses Thema betrifft somit jede Person ab der Volljährigkeit und ist zwingend in schriftlicher Form im offizielen Vorsorgeregister einzutragen!