Berufsunfähigkeit inkludiert nicht automatisch auch eine Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine berufliche Beschäftigung gänzlich ausgeschlossen ist. Das heißt, dass Sie auch bei irgendeiner anderen angebotenen Stelle auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr im Stande sind, dieser nachzugehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Wird die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen, hat der Versicherte Anspruch auf die Leistungen aus seiner BU-Versicherung.
Durch die zuverlässige Absicherung von HDI müssen Sie sich im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit keine finanziellen Sorgen machen. Unabhängig davon, ob Sie trotzdem noch einer anderen Tätigkeit nachgehen können, erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen Ihrer privaten BU-Versicherung als Rente ausgezahlt. Dieser Versicherungsschutz greift auch, falls Sie durch Demenz oder Pflegebedürftigkeit berufsunfähig werden.