Mitversichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht:
- aus fehlerhafter Beratung von Apothekenkunden
- aus der Verwechslung bei der Abgabe von Arzneimitteln und anderen Apothekerwaren
- aus fehlerhafter Portionierung von Medikamenten
- aus der Abgabe von und der Beratung über Antikonzeptionsmitteln (inkl. Notfallkontrazeptiva) sowie von Schwangerschaftstests.
- Mitversichert sind Unterhaltsansprüche gegen den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Apotheker wegen ungewollter Schwangerschaft aus Falschberatung.
- aus der Vornahme von Substitutionstherapien (Methadonabgabe etc.)