InvaliditätWenn als
Folge eines
Unfalles die
körperliche oder
geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft ganz oder
teilweise beeinträchtigt wird, erhält die versicherte Person bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapitalzahlung.
UnfallrenteAb einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird die vereinbarte monatliche Rente lebenslang erbracht. Bei der Variante mit Hinterbliebenenversorgung wird nach dem Tod des Rentenempfängers (unabhängig von der Todesursache) die Rente
- an den hinterbliebenen Partner (Ehepartner / eingetragene Lebenspartner) in Höhe von60 % bis zu einer Dauer von 5 Jahren geleistet;
- an erbberechtigte Kinder (leibliche / Adoptivkinder) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 20 % je Kind, maximal jedoch 40 % für alle Kinder, geleistet.
- Bei Tod des hinterbliebenen Partners verdoppelt sich die Waisenrente. Die Unfallrente mit Hinterbliebenenversorgung kann nicht für Kinder abgeschlossen werden.
TodesfallStirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die
versicherte Todesfall-Leistung fällig. Sofern kein Bezugsberechtigter für die Todesleistung im
Vertrag angegeben ist, erfolgt die Zahlung an die gesetzlichen Erben.
ÜbergangsleistungDie Übergangsleistung soll
Schwerverletzten eine
schnelle Hilfe bieten, z. B. zur
Finanzierung der Heilbehandlung.
KrankenhaustagegeldIst nach einem Unfall eine
stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhält die versicherte Person für jeden Krankenhaustag das vereinbarte
Krankenhaustagegeld für eine Dauer bis zu drei Jahren.
GenesungsgeldIm Anschluss an den unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der stationären Behandlung, längstens jedoch für 150 Tage, ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt.
TagegeldWenn die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet, wird Tagegeld für die Dauer von
bis zu einem Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Bei einer teilweisen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird das Tagegeld in der Höhe angepasst.