Gruppenunfallversicherung
Gruppenunfallversicherung

Mehrwehrt für Sie und Ihre Mitarbeiter - 24/7 weltweit.

Alle 4 Sekunden passiert ein Unfall.

Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 9,7 Millionen Unfälle. Solche Unfälle können ein Leben von heute auf morgen komplett verändern. Häufig werden Unfallbeteiligte so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Die finanzielle Absicherung von Unfallfolgen ist deshalb besonders wichtig – gerade, weil die berufsgenossenschaftliche Absicherung nur Berufsunfälle berücksichtigt.
  • Absicherung des Arbeitgebers zu Gunsten seiner Arbeitnehmer
  • Absicherung zu Gunsten sonstiger, dem Unternehmen verbundener Personen (z. B. Gäste, Aufsichtsräte, Beiräte)
  • Unfallkonzepte mit Vereinen (mit und ohne Sportbetrieb) für deren Mitglieder zur Deckung vereinsspezifischer Gefahren
  • Verträge mit Unternehmen / Veranstaltern zur Deckung zeitlich begrenzter Gefahren bei bestimmten Ereignissen (z. B. Besucher bei Kundenveranstaltungen, Hauptversammlungen etc.).

Exzellente Leistungen in der Gruppenunfallversicherung von HDI.

Invalidität
Wenn als Folge eines Unfalles die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft ganz oder teilweise beeinträchtigt wird, erhält die versicherte Person bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapitalzahlung. 

Unfallrente
Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird die vereinbarte monatliche Rente lebenslang erbracht. Bei der Variante mit Hinterbliebenenversorgung wird nach dem Tod des Rentenempfängers (unabhängig von der Todesursache) die Rente
  • an den hinterbliebenen Partner (Ehepartner / eingetragene Lebenspartner) in Höhe von60 % bis zu einer Dauer von 5 Jahren geleistet;
  • an erbberechtigte Kinder (leibliche / Adoptivkinder) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 20 % je Kind, maximal jedoch 40 % für alle Kinder, geleistet.
  • Bei Tod des hinterbliebenen Partners verdoppelt sich die Waisenrente. Die Unfallrente mit Hinterbliebenenversorgung kann nicht für Kinder abgeschlossen werden.
Todesfall
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die
versicherte Todesfall-Leistung fällig. Sofern kein Bezugsberechtigter für die Todesleistung im
Vertrag angegeben ist, erfolgt die Zahlung an die gesetzlichen Erben.

Übergangsleistung
Die Übergangsleistung soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z. B. zur
Finanzierung der Heilbehandlung. 

Krankenhaustagegeld
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhält die versicherte Person für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Krankenhaustagegeld für eine Dauer bis zu drei Jahren.

Genesungsgeld
Im Anschluss an den unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der stationären Behandlung, längstens jedoch für 150 Tage, ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt.

Tagegeld
Wenn die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet, wird Tagegeld für die Dauer von bis zu einem Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Bei einer teilweisen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird das Tagegeld in der Höhe angepasst.

Wenn's passiert: Ihr direkter Ansprechpartner ohne Umwege.

Sie haben weitere Fragen zu den Gruppenunfall-Absicherungskonzepten von HDI?
Wir beraten Sie gerne und erarbeiten gemeinsam eine Lösung für Ihre persönlichen Unfallrisiken und die Ihrer Mitarbeiter.

Sie hatten einen Unfall und sind über eine (Gruppen-)Unfallversicherung bei HDI versichert?
Persönliche Beratung durch unsere Schadenprofis: Während des gesamten Prozesses erhalten Sie einen festen Ansprechpartner für Rückfragen!