Damit ein Steuerberater seine Tätigkeit als Freiberuflicher beginnen kann, bedarf es einiger Voraussetzungen.
Unter anderem muss der jeweiligen Steuerberaterkammer ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist also ein“ Muss“ für jeden Steuerberater.
Als Partner der Steuerberaterverbände erhalten die Mitglieder folgende Vorteile beim HDI:
Darüber hinaus können HDI versicherte Steuerberater auf unsere Fachzeitschrift (alle zwei Monate neu) zur aktuellen Haftungsrechtsprechung sowie auf unsere Urteilsdatenbank (Haftungsurteile der letzten 30 Jahre) zugreifen.
Es lohnt sich für Sie mit uns einen gemeinsamen Blick auf Ihre Situation zu werfen. Wir finden für Sie schnell und zuverlässig den passenden Versicherungsumfang.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Versichert sind Büro- bzw. Praxiseinrichtung inklusive elektronische Anlagen und Geräte, Vorräte sowie Betriebsunterbrechung (Erträge).
Kraft Gesetz muss jeder freiberuflich tätiger Steuerberater Mitglied in einem Versorgungswerk werden. Jedes Bundesland unterhält sein eigenes Versorgungswerk. Die Versicherungsleistungen (z.B. Altersrente oder auch Berufsunfähigkeitsrenten) richten sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge sowie nach den erzielten Gewinnen des Versorgungswerkes. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungswerk.
Die zusätzliche private Vorsorge bleibt aber, ähnlich wie bei Mitgliedern innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung , ein Muss.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.