Demnächst ist es so weit: ab dem 01. August 2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts („große BRAO-Reform“) in Kraft. Das Ziel dabei ist es, den Steuerberatern und Rechtsanwälten eine Organisationsfreiheit zu vermitteln. Bei jeder interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten gelten einheitliche Regeln, die die Kooperation untereinander erleichtern sollen.
Im Rahmen des am 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) verschärfen sich ab 1.1.2022 die Haftungsbegrenzungen bei der Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG).
Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet und am 28.05.2021 vom Bundesrat befürwortet. Seit dem 01.07.2021 ist es nun in Kraft.
Daraus ergaben sich drei wichtige Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO):
Bei der Pflichtprüfung von Unternehmen wird zukünftig differenziert zwischen:
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