Aktuelles aus der Versicherungsbranche und unserer HDI Agentur Wolff
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Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts

Demnächst ist es so weit: ab dem 01. August 2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts („große BRAO-Reform“) in Kraft. Das Ziel dabei ist es, den Steuerberatern und Rechtsanwälten eine Organisationsfreiheit zu vermitteln. Bei jeder interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten gelten einheitliche Regeln, die die Kooperation untereinander erleichtern sollen.

Die wichtigsten Regelungen für Rechtsanwälte und Steuerberater

◼️ Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit: Zusammenschluss zur Berufsausübungsgesellschaft --> gemeinschaftliche Ausführung möglich

◼️ Berufsausübungsgesellschaft mit eigener berufsrechtlicher Verantwortlichkeit: anwaltliche Grundpflichten, Werbung, Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Tätigkeitsverbot bei nicht anwaltlicher Vorbefassung, Aktenführung

◼️ Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft: Zulassung durch Kammer: Mitgliedschaft + Berufsaufsicht 
◼️ Interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaft: Zusammenarbeit mit Individuen, die freien + gewerblichen Beruf ausüben (Erweiterung sozietätsfähiger Berufe)

◼️ Organe der Berufsausübungsgesellschaft: Geschäftsführung/ Aufsichtsorgan: ausschließlich durch BRAO ernannte Berufe

◼️ Versicherungspflicht:Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

  

Der Countdown läuft: Haftungsverschärfungen bei Pflichtprüfungen ab 01.01.2022

Im Rahmen des am 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) verschärfen sich ab 1.1.2022 die Haftungsbegrenzungen bei der Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG).

Für Sie zusammengefasst: Hintergründe zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG):

Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet und am 28.05.2021 vom Bundesrat befürwortet. Seit dem 01.07.2021 ist es nun in Kraft.

Daraus ergaben sich drei wichtige Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO):

  1. Eine Haftungsverschärfung für Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG)
  2. Bei Pflichtprüfungen entkoppelt sich die Pflichtversicherungssumme von der Haftungsbegrenzung
  3. Die Zulässigkeit einer Jahreshöchstleistung

Bei der Pflichtprüfung von Unternehmen wird zukünftig differenziert zwischen:

  • Kapitalmarktorientierten Unternehmen
  • CCR-Kreditinstituten (§ 316a Satz 2 Nummer 2 HGB)
  • Versicherungsunternehmen (§ 316a Satz 2 Nummer 3 HGB)
  • Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind (kurz PIE für Public Interest Entity)
Grob fahrlässige Verstöße werden nach individuellen Regelungen geahndet. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Haftungsbegrenzung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die HDI Fachagentur Hans Wolff ist auf die Absicherung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten spezialisiert. Wir möchten, dass Sie von unserer Expertise profitieren. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich von uns professionell beraten.

Vereinbaren Sie noch heute über unser Kontaktformular 📄 Ihren persönlichen Beratungstermin, schreiben Sie uns eine E-Mail 📧 an hans.wolff@hdi.de oder nehmen Sie telefonischen Kontakt 📞 über die 089-99629-120 mit uns auf.