Cyberschutz durch Cyber Versicherung
Cyberschutz durch Cyber Versicherung

Warum die Cyber Versicherung von HDI?

Cyberattacken - es kann fast jeden treffen

Immer erreichbar, E-Mails von unterwegs beantworten, noch schnell die Daten an den Kunden verschicken - beruflich sind wir nahezu permanent in der digitalen Welt unterwegs. Und da lauern Gefahren, gegen die Firewalls und Anti-Virus-Software als Sicherheitsmaßnahme nicht mehr ausreichen. Eine kleine Unachtsamkeit im Datenaustausch sorgt schnell für einen großen Schaden. Und ein krimineller Angriff aus dem Netz bedroht oft die Existenz.

Cyberattacken können den Lebensnerv Ihrer Berufstätigkeit treffen: Aufträge bleiben liegen, weil die IT nicht mehr läuft. Das Vertrauen von Geschäftspartnern ist erschüttert, weil personenbezogene Daten in die Hände Krimineller gelangt sind. Je länger die Arbeitsabläufe unterbrochen sind, desto stärker ist Ihr Geschäftserfolg gefährdet. Deshalb bietet die HDI Cyber Versicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz und eine professionelle Soforthilfe.

Ihre Vorteile

  • Cyberschaden-Hotline (24/7/365)
  • Hoch qualifizierter IT-Sicherheitsdienstleister SEC Consult
  • Mitversicherung von IT-Systemen und Geräten der Mitarbeiter (Bring Your Own Device)
  • Forensik und Schadenfeststellung, auch wenn die Ursache nicht in einem Cyber-Angriff liegt, übernehmen wir die Kosten hierfür die ersten 48 Stunden ohne Anrechnung eines Selbstbehaltes
  • Optionale Deckungserweiterungen wie Internet-Diebstahl und Abwehr einer Cyber-Erpressung

Warum eine Cyber Versicherung?

Was ist versichert?

Eigenschäden

Versichert sind Ihre eigenen Kosten, die durch einen Cyberschaden entstehen:

  • Forensik und Schadenfeststellung
  • Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung gelöschter und geschädigter Daten
  • Systemverbesserungen nach Verletzung der Netzwerksicherheit zur Schließung der Sicherheitslücke
  • Benachrichtigung von betroffenen Dritten und Datenschutzbehörden sowie verbundene Dienstleistungen
  • Krisenkommunikation
  • Erstattung eines Unterbrechungsschadens (nicht erwirtschafteter Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten)

Drittschäden

Wir übernehmen die Schadenersatzansprüche von Dritten, die aus einem Hackerangriff, Datenverlust oder einer Datenrechtsverletzung resultieren können. Darüber hinaus:

  • Vertragsstrafen gegenüber E-Payment-Service-Provider
  • Verteidigung in Datenschutzverfahren
  • Erstattung von Bußgeldern wegen Datenschutzverletzungen, soweit rechtlich zulässig
  • Ansprüche wegen Urheber- und Namensrechtsverletzungen bei unberechtigter Veröffentlichung elektronischer Medieninhalte
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Nachmeldefrist von drei Jahren für Schäden während der Vertragslaufzeit (max. fünf Jahre)