Der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz wurde für alle nach dem 02.01.1961 Geborenen in der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen. Sie haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und erhalten nur noch bei Erwerbsminderung Geld aus der Rentenkasse. Fest steht: Im Fall der Berufsunfähigkeit reichen die staatlichen Leistungen bei Weitem nicht aus.
Daher ist es sinnvoll und notwendig, einen entsprechenden Berufsunfähigkeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen.
Allerdings muss man sich das Kleingedruckte im zugrunde liegenden Bedingungswerk sehr genau anschauen, um im Fall der Fälle nicht über eine nachteilige Klausel zu stolpern.
Da es für Laien schwierig ist, mögliche "Stolperfallen" im Bedingungswerk zu erkennen, ist eine fundierte Beratung notwendig.
Gerne zeige ich Ihnen die Möglichkeiten, eine für Sie passende Berufsunfähigkeitsschutzart zu finden und bespreche mit Ihnen das zugrunde liegende Bedingungswerk.
Sprechen Sie mich an. Ich freue mich, von Ihnen zu hören!