Ob es z.B. um den Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses, einer Eigentumswohnung, den Um- bzw. Ausbau oder um eine Anschlussfinanzierung geht – wir entwickeln für Sie ein individuell passendes Finanzierungskonzept.
Bei einem Annuitätendarlehen werden über die gesamte Sollzinsbindungszeit gleichbleibende Raten fällig. Diese Raten setzen sich zusammen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Der Tilgungsanteil erhöht sich während des Sollzinsbindungszeitraumes des Darlehens in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung ermäßigt. Wird eine hohe anfängliche Tilgung vereinbart (z. B. 2 %), so kann die Darlehenslaufzeit auf diese Weise im Vergleich zu einem Darlehen mit niedriger Anfangstilgung (z. B. 1 %) erheblich reduziert werden.
Bei einem Darlehen mit Tilgung über Lebens-/Rentenversicherung wird keine laufende Tilgung während der Darlehenslaufzeit vereinbart. Stattdessen werden die Beiträge in eine neu abgeschlossene oder bereits bestehende HDI Lebens-/Rentenversicherung eingezahlt, die zur Tilgungsaussetzung an den Darlehensgeber verpfändet wird. Bei Fälligkeit der Lebensversicherung wird die Ablaufleistung mit dem Darlehen verrechnet.