Wenn Sie mit einer vorschriftsmäßig
versicherten Drohne fliegen und dabei einen Schaden verursachen, müssen Sie sich um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattgefunden hat. Haben Sie mit Ihrer
Drohne gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen, haften Sie grundsätzlich als Halter persönlich.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Fliegen mit Drohnen regelt seit April 2017 eine neue Drohnen-Verordnung. Die wichtigsten Punkte dieser Drohnen-Verordnung im Überblick:
- Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm müssen ab 1. Oktober 2017 mit einer dauerhaften und feuerfesten Kennzeichnung mit dem Namen und der Adresse des Besitzers versehen sein. Bei einem höheren Gewicht (2 bis 5 Kilogramm) ist zusätzlich ein gültiger Kenntnis-Nachweis nötig. Bei Drohnen über 5 Kilogramm Gewicht ist für jeden Start eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
- Ohne Sondererlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörden dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen. Dabei müssen die Fluggeräte in Sichtweite bleiben – ausgenommen sind gewerbliche Flüge mit entsprechender Genehmigung. Generell genehmigungspflichtig sind außerdem Nachtflüge.
- Durch das Fliegen der Drohne dürfen keine Gefährdungen oder Behinderungen verursacht werden. Zudem dürfen Sie nicht näher als 100 Meter an sensible Bereiche heranfliegen, wie zum Beispiel Einsatzorte von Sicherheits- oder Rettungskräften, Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete und Hauptverkehrswege.
- Verboten ist außerdem das Überfliegen von Wohngrundstücken mit Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Wenn die Geräte optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, ist das unabhängig vom Gewicht der Drohne sogar komplett untersagt.
- Steuern Sie die Drohne mit einer Videobrille, darf die Flughöhe 30 Meter nicht übersteigen und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm sein. Es sei denn, eine dritte Person hält das Fluggerät unter ständiger Beobachtung und kann Sie auf Gefahren aufmerksam machen.
- Drohnenpiloten sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.