Als Kooperationspartner der VDI Versicherungsdienst GmbH können Sie sich auf eine professionelle Leistungsregulierung verlassen.
Sie profitieren von folgenden Vorteilen:
• Keine Meldepflicht: Sie erhalten rückwirkend Leistungen auch dann, wenn Sie die Berufsunfähigkeit zu spät melden.
• Sie erhalten Leistungen ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit, wenn keine Karenzzeit vereinbart wurde
• Es besteht keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, weder vor noch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.