Zunächst einmal sollte man sich bewusst machen, dass jeder im Laufe seines Berufslebens von einer Berufsunfähigkeit (kurz: BU) betroffen sein kann. Ist ein Arbeitnehmer für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht in der Lage, seinem aktuellen Beruf nachzugehen, dann wird er als berufsunfähig bezeichnet. Wird die Berufsunfähigkeit auch ärztlich attestiert, dann zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch ist man durch eine eintretende Krankheit oder einen Unfall nicht automatisch auch erwerbs- oder arbeitsunfähig.
Jemand kann berufsunfähig in seinem aktuellen Beruf sein, aber trotzdem einer Beschäftigung in einem anderen Bereich nachgehen. Ein Beispiel: Eine Chemielaborantin kann aufgrund von allergischen Reaktionen nicht mehr im Labor arbeiten, aber beispielsweise als Sachbearbeiterin in einem Pharmaunternehmen. Die monatliche Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann ggf. sogar weitergezahlt, wenn die Person im neuen Job zum Beispiel weniger verdient oder nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wäre der Betroffene gar nicht mehr in der Lage irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben.