Der Pensionsfonds übernimmt die bestehenden Pensionsverpflichtungen gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags und führt sie als eigenständiger, externer Versorgungsträger in vollem Umfang fort. Die Begünstigten erhalten einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds.
Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen nutzten Unternehmen Steuerstundungseffekte, die ihnen zusätzliches Eigenkapital bescherten. Dennoch gibt es acht gute Gründe, sich heute für die Auslagerung von Pensionszusagen zu entscheiden:
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