Pensionsrückstellungen als Problem? - Auslagern als die Lösung!
Innerhalb der Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind für viele deutsche Unternehmen Pensionszusagen seit vielen Jahren ein interessantes Modell, um die GGF Versorgung im Alter zuverlässig abzusichern. Jedoch belasten diese Pensionszusagen viele Unternehmensbilanzen, weshalb viele Firmen sich immer häufiger nach passenden Alternativen umschauen. Die Auslagerung einer Pensionszusage auf einen externen, rechtlich selbstständigen Versorgungsträger kann die erhoffte Lösung bringen. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist dieser Weg der betrieblichen Altersvorsorge noch einmal deutlich interessanter geworden. Erfahren Sie mehr.
Eine tolle Nachricht für unsere Kfz-Kunden! Seit dem 01.04.2016 ist eine neue personalisierte App als Interaktionsplattform zur Aufnahme und Bewertung von Kfz-Schäden online. Mit der neuen Schaden-App "HDI hilft" können unsere Kunden alle Infos zu Schäden nach einer kurzen telefonischen Schadenmeldung digital und einfach versenden. Zugleich werden sie über die App zu fehlenden Unterlagen oder weiteren erforderlichen Aktionen informiert. Unfall-, bzw. Schadenfotos, Sachverständigen- und Gutachterinfos, Rechnungen, Kostenvoranschläge, etc. gelangen auf diese Weise schneller zu unserer Schadenabteilung. Der Informationsaustausch im Schadenfall zwischen Kunde und Versicherung wird dadurch deutlich erleichtert und professioneller - die Bearbeitungszeit wird verkürzt.
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist am 16.03.2016 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Darin enthalten sind auch die lange diskutierten Änderungen zum HGB-Rechnungszins für Pensionsrückstellungen Dabei ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz bei sonstigen Rückstellungen weiterhin aus dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre, bei Altersversorgungsverpflichtungen wird dieser Zeitraum jedoch auf zehn Jahre verlängert (neu!). Die übrigen Regelungen des § 253 Absatz 2 HGB bleiben unverändert.
Die Zinsprognose zur handelsbilanziellen Bewertung von Pensionsrückstellungen hat sich aufgrund des verschärften Kapitalmarktumfeldes gegenüber den Vorjahren nochmals deutlich verschlechtert. Nach den Regeln des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wird bei der Bewertung von Pensionszusagen der Durchschnittszinssatz hochklassiger Unternehmensanleihen der vergangenen 10 Jahre berücksichtigt. Nach aktuellen Hochrechnungen wird der maßgebliche Zins für die Bewertung von Pensionsrückstellungen bis 2021 auf circa 2,54 Prozent absinken.