Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist am 16.03.2016 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Darin enthalten sind auch die lange diskutierten Änderungen zum HGB-Rechnungszins für Pensionsrückstellungen Dabei ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz bei sonstigen Rückstellungen weiterhin aus dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre, bei Altersversorgungsverpflichtungen wird dieser Zeitraum jedoch auf zehn Jahre verlängert (neu!). Die übrigen Regelungen des § 253 Absatz 2 HGB bleiben unverändert.
Die Änderung beinhaltet aber auch die Verpflichtung, den Unterschiedsbetrag zwischen der „alten“ Bewertung der Pensionsverpflichtungen (sieben Jahre) und dem „neuen“ Ansatz auf Basis von zehn Jahren zu ermitteln und im Anhang der Handelsbilanz auszuweisen. Gewinne dürfen künftig nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen (bereinigt um Gewinn- und Verlustvorträge) mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre). Die Neuregelungen sind verpflichtend für alle nach dem 31.12.2015 endenden Geschäftsjahre anzuwenden. Sofern das Geschäftsjahr im Kalenderjahr 2015 beginnt und endet (also faktisch nur der Bilanzstichtag 31.12.2015), kann wahlweise bereits das neue Gesetz angewendet werden. Insbesondere für Firmen, die Ihren Abschluss zum 31.12.2015 noch nicht aufgestellt haben, besteht somit die Möglichkeit, rückwirkend die mit dem neuen Rechnungszins ermittelte (i.d.R. niedrigere) Pensionsrückstellung anzusetzen.
Was passiert in der Praxis? Durch die Verlängerung des Ermittlungszeitraumes für den HGB-Rechnungszins wird der Bewertungszins langsamer abschmelzen als bisher prognostiziert. Nach eigenen Hochrechnungen der Talanx Pensionsmanagement AG ist unter Berücksichtigung eines 10-Jahreszeitraumes folgender BilMoG-Zinssatz (Modell konservativ) zu erwarten (in Klammern: Werte für 7-Jahresdurchschnitt):
Stichtag 12/2015 - 4,31 % (3,89 %) Stichtag 12/2016 - 4,10 % (3,36 %) Stichtag 12/2017 - 3,83 % (3,02 %) Stichtag 12/2018 - 3,42 % (2,62 %) Stichtag 12/2019 - 3,05 % (2,45 %) Stichtag 12/2020 - 2,81 % (2,32 %) Stichtag 12/2021 - 2,54 % (2,28 %)
Im Ergebnis hilft der Durchschnitt über 10 Jahre die Belastung für die Unternehmen auf die Zeit zu verteilen und sorgt kurzfristig sogar für einen Ertrag durch den Zinsanstieg im Berechnungsverfahren. Mittelfristig findet dagegen keinerlei bilanzielle Entlastung statt und durch die Verteilung auf 10 Jahre bleibt das Thema sogar noch etwas länger auf der Agenda als bisher. Auch die mit der Gesetzesänderung einhergehende Ausschüttungssperre und die Doppelbewertung werden vielen Unternehmern nicht behagen und die Nachfrage nach alternativen Lösungen aus unserer Sicht nochmals steigern.
Die Kunden, die ein versicherungsmathematisches Gutachten für die Handelsbilanz von der Talanx Pensionsmanagement AG oder der HDI Lebensversicherung AG erhalten, werden in den nächsten Tagen mit einer Information über die Gesetzesänderung und den beschriebenen möglichen Auswirkungen angeschrieben.
HDI bietet mit TopPension und TeamPension hoch flexible und leistungsstarke Lösungen zur kapitalmarktorientierten Auslagerung von Pensionszusagen an. Nutzen Sie unsere vielfältigen Unterlagen, um sich über die Thematik Zinsschmelze und Auslagerung zu informieren. Dazu stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung - nutzen Sie bitte auf der Hauptseite oben links die "Anfrage"-Option.