Das Prinzip
Der Pensionsfonds übernimmt die bestehenden Pensionsverpflichtungen gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags und führt sie als eigenständiger, externer Versorgungsträger in vollem Umfang fort. Die Begünstigten erhalten einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds.
Schnelles Handeln ist geboten
Die negativen Auswirkungen der Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionsverpflichtungen können durch eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze zu rechnen ist.
Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf den Pensionsfonds
Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen nutzten Unternehmen Steuerstundungseffekte, die ihnen zusätzliches Eigenkapital bescherten. Dennoch gibt es acht gute Gründe, sich heute für die Auslagerung von Pensionszusagen zu entscheiden:
• Zinsschmelze: Das dauerhaft niedrige Zinsniveau hat zum einen Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellung und zum anderen belastet es die handelsrechtliche Bilanzierung. Diese Auswirkungen können mithilfe der Auslagerung auf einen Pensionsfonds verhindert werden. Zudem lässt sich die Unternehmensbilanz dauerhaft von der Pensionslast befreien.
• Ausfinanzierung: Werden Pensionszusagen erteilt, die unzureichend rückgedeckt sind, ist unter Umständen im Leistungsfall eine Nachfinanzierung notwendig.
• Unternehmensverkauf: Verbindlichkeiten aus Versorgungszusagen erschweren die Möglichkeiten, das Unternehmen zu veräußern.
• Unternehmensnachfolge: Wechselt der Unternehmer in den Ruhestand, erschwert sich die „saubere“ Nachfolge, wenn Versorgungsverpflichtungen bestehen.
• Trennung vom operativem Pensions-Geschäft: Im unternehmerischen Alltag begegnen einem viele Risiken – einige von ihnen sind jedoch betriebsfremd und nicht kalkulierbar. Dazu gehört beispielsweise das Langlebigkeits- oder Todesfallrisiko. Werden diese nicht ausgelagert, gefährden sie das operative Geschäft.
• Fremdkapitalbeschaffung: Pensionsrückstellungen werden bei der Bonitätsprüfung im Rahmen einer Kreditaufnahme als Fremdkapital betrachtet und erschweren bzw. verteuern eine Kreditaufnahme.
• Insolvenzsicherungskosten und Verwaltungsaufwand: Die Kosten zur Insolvenzsicherung von Pensionszusagen werden reduziert. Außerdem werden unternehmensfremde Aufgaben für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung ausgelagert.
• Insolvenzsicherheit für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer: Die Pensionszusage des Unternehmers wird vor einer möglichen Insolvenz des Unternehmens gesichert.
Mit der HDI TopPension Flexibilität und individuelle Handlungsspielräume erhalten
• Versorgungszusagen werden arbeitsrechtlich 1:1 übernommen
• Beitragskalkulation erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Risikoneigung
• Übernahme von Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen ohne versicherungsförmige Absicherung
• Übernahme von Rentenzusagen mit Kapitaloption
• Keine Gesundheitsprüfung
• Absicherung des Invaliditätsrisikos auf Basis bestehender Rückdeckungsversicherungen möglich
• Zusatzbaustein zur Finanzierung des Langlebigkeitsrisikos des Versorgungsberechtigten und seiner Hinterbliebenen verfügbar
• Nachträgliche Umstellung auf versicherungsförmig garantierte Leistungen möglich
• Flexible Finanzierungspläne zur Begrenzung der Nachschussverpflichtung
Unser Service für Sie:
• Professionelle Unterstützung bei der Implementierung der Auslagerung
• Anschlussangebot zur Finanzierung noch nicht erdienter Anwartschaften
• Höchstmaß an Transparenz durch monatlichen Kontoauszug - auf Wunsch auch in elektronischer Form