Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen & steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (BRAO) in Kraft.
🤵 Gilt für anwaltliche, steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
✏ Änderung der Vorschriften für rechtsberatende Berufe
✏ Ermöglichung gemeinschaftliche Berufsausübung vor allem mit vergleichbaren und anderen freien Berufsgruppen (§ 1Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz)