Eine BU wird wie folgt definiert: Ist die betroffene Person für voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht in der Lage, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, gilt sie als berufsunfähig. Um den Verdienstausfall auszugleichen, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die Dauer und den Umfang der BU bestätigt. Beachten Sie zudem, dass eine eintretende Berufsunfähigkeit nicht automatisch auch eine generelle Erwerbsunfähigkeit bedeutet. Ein Beispiel: Eine Chemielaborantin kann aufgrund von allergischen Reaktionen nicht mehr im Labor arbeiten, aber als Sachbearbeiterin in einem Pharmaunternehmen. Bei einer Erwerbsunfähigkeit ist auch eine Beschäftigung in einem anderen Bereich nicht mehr möglich. Auch dies lässt sich an einem Beispiel gut verdeutlichen: Ein Lehrer, der unter Depressionen leidet, wird mit dieser Krankheit kaum in einem anderen Beruf tätig werden können.