Pensionsfonds – Vorsorge ist auch Chefsache
Pensionsfonds – Vorsorge ist auch Chefsache

Ein Durchführungsweg betrieblicher Altersvorsorge

Was ist ein Pensionsfonds?

Ein Pensionsfonds in Deutschland ist eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Neben der Abbildung einer Entgeltumwandlung ist der Pensionsfonds schwerpunktmäßig ein geeignetes Instrument zur bilanziellen Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen. HDI bietet Lösungen zum Pensionsfonds ausschließlich zur Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen an.

Welche Vorteile bietet ein Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG?

  • Bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
  • Steuerliche Begünstigung der Übertragung
  • Sicherstellung der künftigen Erfüllbarkeit des Versorgungsversprechens
  • Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten
  • Im Ergebnis steuerfreie Kapitalanlage im Pensionsfonds
  • Individuelle Steuerung der Liquiditätsbindung und Risikobereitschaft
  • Erleichterung eines Unternehmensverkaufs oder einer Unternehmensnachfolge
  • Trennung des Pensionsgeschäfts vom operativen Geschäft

Gestaltungsmerkmale

Im Wesentlichen werden zwei Modelle zur Übernahme und Finanzierung der Versorgungsleistungen angeboten:

  • HDI TopPension: Das kapitalmarktorientierte Modell für Einzelzusagen, bei dem die zugesagten Leistungen arbeitsrechtlich 1:1 übernommen werden. Die HDI TopPension bietet flexible Finanzierungs- und Gestaltungsoptionen.

  • HDI TeamPension: Das kapitalmarktorientierte Modell für Belegschaftsversorgungen, welches auch für kollektive Zusagen die Auslagerung auf einen kapitalmarktorientierten Pensionsfonds bietet. Flexible Finanzierungsorptionen und die individuelle Bestimmung des Kalkulationszinses geben dem Unternehmen breiten Handlungsspielraum.

Wie wird ein Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG rechtlich behandelt?

Der bereits verdiente Teil einer Pensionszusage (Past-Service) kann gemäß § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei mittels Einmalbeitragszahlung auf den Pensionsfonds übertragen werden. Für Ausgeschiedene und Rentenempfänger ist somit die vollständige Auslagerung der Pensionszusage auf den Pensionsfonds möglich. Für noch zu erdienende Anwartschaften Future-Service) bietet es sich z. B. an, die Übertragung durch steuerfreie, laufende Beitragszahlung über eine rückgedeckte Unterstützungskasse (z.B. HDI Unterstützungskasse für die gesamte Wirtschaft e.V.) vorzunehmen.
Um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Einmalbeitragszahlung an den Pensionsfonds für den Versorgungsberechtigten sicherzustellen, wird vom Arbeitgeber ein Antrag gemäß § 4e Abs. 3 EStG zur Verteilung der Betriebsausgaben auf mehrere Wirtschaftsjahre gestellt.

Das Prinzip der Auslagerung

Der Pensionsfonds übernimmt die bestehenden Pensionsverpflichtungen gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags und führt sie als eigenständiger, externer Versorgungsträger in vollem Umfang fort. Die Begünstigten erhalten einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds.

Die negativen Auswirkungen der Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionsverpflichtungen können durch eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze zu rechnen ist.

Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

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