Auslagerung von Pensionszusagen
Auslagerung von Pensionszusagen

Steigende Rückstellungen belasten zunehmend die Handelsbilanzen aller Unternehmen mit Pensionszusagen.

Die Pensionsrückstellungen haben sich in der Handelsbilanz in den letzten Jahren massiv erhöht. Die aktuellen Berechnungen der Wirtschaftsinstitute prognostizieren nun im Jahr 2025 einen 10-Jahres-Zins von 1,3% - zuletzt lag der anzusetzende Zinssatz zum 31.12.2022 bei 1,56%. Das bedeutet für die Unternehmen mindestens 30 – 50% höherer Pensionsrückstellungen als noch vor einigen Jahren.

Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und vor einiger Zeit die Möglichkeit einer liquiditätsschonenden Auslagerung auf einen externen Risikoträger (Pensionsfonds) geschaffen um die Unternehmen vor den ggfls. existenzbedrohenden Folgen der Zinsschmelze zu bewahren. 

Die knappen Kapazitäten der spezialisierten kapitalmarktnahen Pensionsfonds werden nicht reichen alle übertragbaren Pensionsverpflichtungen rechtzeitig aus den Bilanzen herauszunehmen. In der Regel ist nur die Übertragung auf einen kapitalmarktnahen Pensionsfonds für die Unternehmen finanzierbar. Einige Unternehmen werden u.a. durch die Zinsschmelze auf Grund von Überschuldung Insolvenz anmelden müssen.

Folgende Gründe sprechen dafür sich frühzeitig ein Konzept zur Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen kapitalmarktnahen Pensionsfonds erstellen zu lassen.



Unternehmensratings und Kreditgewährung

Nicht ausreichend gedeckte Pensionsverpflichtungen belasten das Rating eines Unternehmens. Dies hat häufig eine schlechtere Bonitätseinstufung und höhere  Kreditkosten zur Folge. Durch eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen können wichtige Bilanzkennzahlen verbessert werden (u.a. Bilanzverkürzung). Häufig werden entsprechende Maßnahmen sogar von Kreditunternehmen vor der Kreditvergabe eingefordert. In manchen Fällen ist es dann jedoch bereits zu spät.

 

Ausfinanzierung

Ohne ein Finanzierungskonzept können die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter im Alter, bei Invalidität oder Tod schnell an die wirtschaftlichen Grenzen des Unternehmens stoßen. So sind beispielsweise ca. 70% aller Pensionszusagen in Deutschland unzureichend finanziert. Durch eine Auslagerung auf den Pensionsfonds werden nicht nur die Bilanzen befreit sondern die Versorgungszusagen zum „Marktpreis“ im Laufe der Zeit mit Kapital bedeckt (Finanzierungsoption).

 

Steuerfreie Kapitalanlage und Steuerentlastung

Bestehende Rückdeckungsversicherungen oder andere Vermögenswerte müssen in der Handelsbilanz aktiviert werden. Je besser die Ausfinanzierung je höher die steuerliche Belastung der Erträge. Erst durch die Auslagerung auf einen Pensionsfonds kann die Kapitalanlage steuerfrei erfolgen und eine steuerliche Belastung der Erträge vermieden werden. Der Pensionsfonds übernimmt dabei auch bestehende Rückdeckungsversicherungen und führt diese ggfls. weiter. Alternative Fondsanlagen im Pensionsfonds haben einen Renditevorteil von bis zu 0,8% für den Pensionsfonds aus der steuerfreien Kapitalanlage. 

 

Insolvenzsicherungskosten

Die Kosten zur Insolvenzsicherung von Pensionszusagen (PSV a.G.) werden mit einer Auslagerung auf den Pensionsfonds um 80 % reduziert. In den nächsten Jahren sagen alle maßgeblichen Institute ein geringeres Wachstum und eine steigende Zahl von Insolvenzen voraus. Dies wird einen deutlichen Anstieg des PSV-Beitragssatzes zur Folge haben, wodurch eine Auslagerung auf den Pensionsfonds zusätzliche Kosten spart.

 

Insolvenzsicherung für Unternehmer und Top-Management

Pensionszusagen des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des Top-Managements sind durch die bisherigen Lösungen (Verpfändungen der Rückdeckungsversicherung) auf Grund aktueller Rechtsprechung nur eingeschränkt gegen Insolvenz gesichert. Nach einer Auslagerung der Verpflichtung und Übertragung der Aktivwerte auf den Pensionsfonds gibt es keine Zugriffsmöglichkeit mehr für den Insolvenzverwalter.

 

Bilanzsprungrisiko

Bei rückgedeckten Versorgungszusagen kommt es im Leistungsfall (Tod und Invalidität) nicht nur zu einem Bilanzsprung auf der Passivseite (Verpflichtung) sondern auch zu einem Bilanzsprung auf der Aktivseite (Aktivwert der Rückdeckungsversicherung). Durch die unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen in der Steuerbilanz und der Rückdeckungsversicherung fällt der Bilanzsprung auf der Aktivseite allerdings deutlich höher aus. Dieser Differenzbetrag muss vom Unternehmen sofort in voller Höhe als unbarer Gewinn versteuert werden. In vielen Fällen ist aber die Liquidität nicht vorhanden, um die Steuerschuld zu begleichen. Wenn die Pensionsverpflichtung samt Rückdeckungsversicherung vorher auf den Pensionsfonds ausgelagert wurde, so entfällt das Bilanzsprungrisiko und die Erhöhung des Aktivwertes der Versicherung führt zu keiner Steuerbelastung des Unternehmens.

 

Verwaltungsaufwand

Die administrativen Aufgaben und die Verwaltungskosten, die mit Pensionsverpflichtungen verbunden sind, steigen mit der Anzahl ausgeschiedener Mitarbeiter und Rentner. Eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen und der damit zugehörigen unternehmensfremden Aufgaben kann Kosten senken und die Verwaltung vereinfachen.

Fazit

Die Zinsschmelze in der Handelsbilanz trifft die Unternehmen in den nächsten Jahren mit voller Wucht. Eine Erholung der Zinsen ist derzeit nicht abzusehen. Im Rahmen eines umsichtigen Risikomanagements ist die Beschäftigung mit den Gefahren der Zinsschmelze und den Belastungen durch die Pensionsverpflichtungen unumgänglich. 

Nur wenige Anbieter haben sich auf den Bedarf der Unternehmen eingestellt und bieten qualifizierte Lösungen. Beratungsunternehmen erstellen gegen nennenswerte Honorare Gutachten, die lediglich das offensichtliche darstellen, aber wenige Lösungsansätze bieten.

HDI hat mit HDI Pensionsfonds den flexibelsten Anbieter am deutschen Markt. Dank der direkten Anbindung und schlanker Wege können wir individuelle Lösungen erarbeiten und sehr kostengünstig umsetzen. 

Bereits in den letzten Jahren haben wir viele Pensionszusagen in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Unternehmen sowie den Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern mittels „cleverer“ Konzepte ausgelagert, Vorteile geschaffen und Nutzen gehoben. Dabei sind immer mehr Zusagen, die in der Vergangenheit von anderen Versicherern betreut wurden. Scheinbar fehlt es dort an der intensiven Beschäftigung mit diesem komplexen Thema.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jeden an uns herangetragenen Auslagerungswunsch kurzfristig realisieren können, da die Umsetzungskapazitäten beschränkt sind und mit zunehmenden Wartezeiten zu rechnen ist. HDI arbeitet an einem raschen Ausbau der Kapazitäten. Aktuelle Anfragen können wir auf Grund unseres bevorzugten Zugangs jedoch meistens innerhalb weniger Monate erfolgreich umsetzen.

Ihr Ansprechpartner

HDI Generalvertretung

Thomas Noll

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