Für viele deutsche Unternehmen sind Pensionszusagen seit vielen Jahren ein interessantes Modell, um Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung im Alter zuverlässig abzusichern. Jedoch belasten diese Pensionszusagen viele Unternehmensbilanzen. Aus diesem Grund suchen immer mehr Firmen nach einer adäquaten Alternative. Die Auslagerung einer Pensionszusage auf einen externen, rechtlich selbstständigen Versorgungsträger kann die erhoffte Lösung bringen. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist dieser Weg der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) noch einmal deutlich interessanter geworden.
Das Prinzip der Auslagerung
Der Pensionsfonds übernimmt die bestehenden Pensionsverpflichtungen gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags und führt sie als eigenständiger, externer Versorgungsträger in vollem Umfang fort. Die Begünstigten erhalten einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds.
Die negativen Auswirkungen der Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionsverpflichtungen können durch eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze zu rechnen ist. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen nutzten Unternehmen Steuerstundungseffekte, die ihnen zusätzliches Eigenkapital bescherten. Dennoch gibt es acht gute Gründe, sich heute für die Auslagerung auf Pensionsfonds zu entscheiden:
HDI TopPension bietet (Gesellschafter-) Geschäftsführern und Vorständen von Kapitalgesellschaften Flexibilität und individuelle Handlungsspielräume.
Das dürfen Sie von uns erwarten: