Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind die folgenden Tätigkeitsbereiche im Rahmen der rechtlich zulässigen Aufgaben als Mediator versichert:
- Arbeit
- Erbe
- Familie, Ehe und Partnerschaft
- Miete und Nachbarschaft
- Schule
- Wirtschaftsmediation