HDI Generalvertretung Tim Knierim in Kassel und Bad Arolsen
HDI Generalvertretung Tim Knierim in Kassel und Bad Arolsen

Rahmenvertragspartner des Wirtschaftsverbandes deutscher Tanzschulunternehmen e.V.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an!

Die HDI Generalvertretung Tim Knierim in Kassel und Bad Arolsen informiert Sie gern über die optimalen Leistungen der Allgefahrendeckung für Tanzschulbetriebe.

Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie über den beigefügten Link Ihr personalisiertes Angebot für Ihre Tanzschule(n).


Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite!

Zuverlässiges Deckungskonzept für die Absicherung Ihrer Tanzschule

Als Tanzschulinhaber geben Sie oft den Takt an und leisten neben Ihrem körperlichen Einsatz ebenfalls Feinarbeit bei der Organisation Ihrer Tanzschule.

Das auch hier einmal Fehler passieren können, bestätigt die Praxis immer wieder.

Wichtig ist es, zu diesem Zeitpunkt einen kompetenten und vor allem erfahrenen Partner an Ihrer Seite zu haben. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem WDTU e.V. die Allgefahrendeckung für Tanzschulbetriebe in einem einzigen Vertrag an.

Profitieren Sie vom hochprofessionellen Schadenmanagement des HDI:

  • Jahrzehntelange Schadenfall-Erfahrung durch hauseigene Schadenabteilung
  • Kompetenz durch langjährige Betreuung zahlreicher Tanzschulen in ganz Deutschland
  • Agenturinterne Schadenregulierungsvollmacht für bestmögliche Schadenregulierungen
  • Netzwerk von Fachanwälten und Sachverständiger spezialisiert auf Ihre Branche

Sichern Sie sich umfassend ab!

Auch im Bereich des Tanzschul-Business, sind Sie vor allem als Selbständiger immer vielfältigen Risiken ausgesetzt. Angefangen bei der Gestaltung der Verträge für Tanzschulmitgliedschaften bis hin zu potentiellen Personenschäden während des Unterrichts. Das finanzielle Risiko eines Schadenfalls birgt enorme Gefahren, welche es zu versichern gilt.

Doch auch die eigens getätigten Investitionen in die Tanzschule selbst sollten gegen äußere Einflüsse abgesichert sein. Somit sind auch höhere Investitionen geschützt und auch eine durch defekte oder entwendete Licht- und Tontechnik herbeigeführte Betriebsunterbrechungsversicherung, stellt den Tanzschulinhaber mit der WDTU Compactpolice vor keine Herausforderung.
Leistungen der WDTU Compactpolice:


✅ Betriebshaftpflichtversicherung für den Tanzschulbetrieb & konzessionierten Ausschank

✅ Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltschadenversicherung

✅ Inhaltsversicherung, Elektronikversicherung

✅ Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebsschließungsversicherung

✅ Optional Gebäudeversicherung

✅ Optional Rechtsschutzversicherung (Tanzschule und privat)

✅ Optional Belegschafts- und Besucherhabe

Schadenbeispiele im Überblick

Für alle genannten Risiken gilt eine Allgefahrendeckung, welche alle Schäden abdeckt, welche nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden.

Hierzu haben wir zwei Schadenbeispiele aus der Praxis:


  • Die Fliesen im Empfangsbereich der Tanzschule haben sich ohne erkennbaren Grund gelöst, sodass sich hierdurch ebenfalls das Parkett gehoben hat. Eine beauftragte Leckage-Ortung konnte keinen Leitungswasserschaden feststellen, sodass die Schadenursache unbekannt blieb. Die Gesamtschadenhöhe von 7.500,-- € wurde abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, da eine Allgefahrendeckung vereinbart gilt.

  • Durch die erlassenen Corona-Maßnahmen war der Tanzschulunterricht lediglich auf Distanz möglich, so dass die versicherte Tanzschule mit Klebeband entsprechende Bereiche auf dem Parkettboden der Tanzschule markierten. Nach Aufhebung der Maßnahmen sollten das Klebeband nun wieder vom Boden entfernt werden. Durch Sonneneinstrahlung und Korrosion wurde in der Zwischenzeit jedoch der Boden beschädigt, so dass hier neu geschliffen und geölt werden musste. Grundsätzlich liegt hier vorerst keine versicherte Gefahr vor, mit der Allgefahrendeckung wurde der Schaden jedoch mit den Gesamtaufwendungen von knapp 13.500,-- € abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes reguliert.

Rahmenvertragspartner des WDTU

Umbrellaschutz

Sollten Sie derzeit Verträge bei anderen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen haben, können Sie über unsere Umbrella-Deckung dennoch in den Genuss unseres Premium-Versicherungsschutzes für Tanzschulen kommen.

Hierfür wird – solange Ihre Verträge noch bei anderen Gesellschaften bestehen – lediglich ein Nettojahresbeitrag von 100,-- € fällig.

In dieser Zeit haben Sie vollumfänglichen Versicherungsschutz über die WDTU Compactpolice, sollte Ihre derzeitige Versicherungsgesellschaft für einen Schaden nicht aufkommen.

Betriebsschließungsversicherung

Während der Pandemie waren vor allem die Tanzschulen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Wir haben unsere Kunden durch diese schwere Zeit begleitet und trotz Allgemeinverfügung unser Versprechen in der Betriebsschließungsversicherung eingehalten.

Hierdurch haben die Tanzschulen für den versicherten Leistungszeitraum während der Schließungen 75% des Vorjahresumsatzes erstattet bekommen. In Summe haben wir somit einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag an unsere Kunden ausgezahlt.

Auch heute gelten im Bereich der Einzelverfügung Pandemien und sämtliche meldepflichtigen Infektionskrankheiten als mitversichert.

Ihre Vorteile im Überblick:
  • leistungsstarke Betriebsschließungsversicherung
  • verlässlicher Service
  • offener & dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten & Krankheitserreger
  • Mitversicherung Teilbetriebsschäden & Wechselwirkungsschäden
  • Desinfektionkosten des Betriebes
  • Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen