Um einen vollumfänglichen Risikoschutz zu gewährleisten, gilt es, die berufsrechtlichen, haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Die Vorschriften für den Versicherungsschutz ergeben sich zum einen aus den jeweiligen Berufsgesetzen: § 67 StBerG, § 54 WPO, § 51 BRAO. Bei der Wahl der Mindestdeckungssummen, sowie der Festlegung der korrekten Haftsumme und des korrekten Wordings bei Verwendung von Haftungsbegrenzungsvereinbarungen via AGB/AAB gilt zudem der Grundsatz des strengsten Berufsrechts.