Einkommensschutz
Einkommensschutz

Umfassende Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Unsere Arbeitskraft - ein hohes Gut

Ihr Einkommen ist die finanzielle Basis für alle Lebensbereiche.  Deshalb ist es umso wichtiger, die eigene Arbeitskraft umfassend abzusichern. HDI bietet Ihnen einen ganzheitlichen Einkommensschutz:

  • Berufsunfähigkeitsabsicherung de Luxe - EGO TOP
  • HDI Unfallversicherung - zählen Sie auf uns!
  • Krankentagegeldversicherung - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Pflegeversicherung - das geht uns Alle an!

Mit dem ganzheitlichen HDI-Einkommensschutz sichern Sie Ihre Arbeitskraft in alle Lebenslagen!

Berufsunfähigkeitsabsicherung de Luxe - EGO top

Was passiert, wenn man von heute auf morgen nicht mehr arbeiten kann? Die Kosten des täglichen Lebens werden ja nicht weniger, nur die "Geldquelle" ist versiegt. Dies kann schneller passieren als man denkt.

Erwarten Sie nicht zu viel vom Staat! Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen erhalten Sie Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Sollten Sie diese Leistung erhalten, so ist das nur ein Bruchteil Ihres bisherigen Einkommens. Wer schließt die Lücke?

Wussten Sie, dass der Hauptgrund, dass jemand nicht mehr arbeiten kann, psychische Erkrankungen sind. Depressionen und Burnout führen immer öfter dazu, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.
Damit Sie auch weiterhin sorgenfrei leben können, sorgen wir gerne mit unserer Lösung EGO Top vor.

EGO Top begleitet Sie sicher - heute und in Zukunft.
  • Sicher: garantierte Leistungen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können!
  • Flexibel: wir erstellen Ihr persönliches Konzept!
  • Professionell: wenn Sie nicht mehr arbeiten können, lassen wir Sie nicht im Regen stehen!

HDI Unfallversicherung -zählen Sie auf uns!

Es ist so schnell passiert! Jedes Jahr ereignen sich mehr als 8 Millionen Unfälle in Deutschland. Wussten Sie, dass 2/3 dieser Unfälle nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, weil sie in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt passieren?

Viele Menschen in unserem Land genießen überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wie z.B. Rentner oder Selbstständige. Kann man seinen Beruf aufgrund eines Unfalls nicht ausüben, kann es schnell finanziell eng werden.


HDI Unfallversicherung - Rundum Schutz bei Unfällen

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • idealer Schutz - auch für Hausfrauen und Kinder
  • Leistungen schon bei geringer Invalidität
  • weitere Leistungsbausteine, wie Krankentagegeld, Schutzbrief oder Rundum-Sorglos-Paket können eingeschlossen werden

Krankentagegeldversicherung - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Können Sie auf einen Teil Ihres Einkommens verzichten?

Komplizierter Beinbruch, Autounfall oder eine schwere Infektion: Solche Erkrankungen sind häufig mit einem Aufenthalt im Krankhaus und längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Bei kranken Arbeitnehmern tritt schon nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung oft eine erhebliche Einkommenseinbuße auf. Durch die Krankentagegeldversicherung vermeiden Sie, das Ihr Nettoeinkommen sinkt.
 
Welche Absicherung brauchen Sie?
  • Selbstständige und Freiberufler: Das Einkommen fällt sofort weg.
  • Privat versicherte Arbeitnehmer: Bei mehr als 6 Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers.
  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer: Bei längerer Krankheit springt die Krankenkasse ein. Doch sie überweist nur 70 % des Bruttoeinkommens.
Sie möchten die Versorgung durch Ihre Krankenkasse sinnvoll ergänzen?  Gerne berate ich Sie hierzu.

Pflegeversicherung - das geht uns alle an!

Heute noch gesund und morgen pflegebedürftig? Das kann jeden treffen - in jeder Lebenssituation.

Schon heute sind bereits über 2,6 Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen und die Zahl nimmt weiter zu. Doch auf eine plötzliche Pflegebedürftigkeit sind die meisten Menschen nicht vorbereitet und auf die Angehörigen kommen ungewohnte Herausforderungen zu. Entscheidungen müssen oft kurzfristig getroffen werden und Fragen schnell geklärt werden. 

Wer übernimmt die Pflegekosten?

Wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rente und der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten der stationären Pflege zu decken, muss der Pflegebedürftige selbst mit seine Rente und sein Erspartes aufwenden. Auch Angehörige und Kinder können zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden.


Sie benötigen mehr Informationen? Gerne berate ich Sie auch zu diesem sensiblen Thema