Ob es z.B. um den Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses, einer Eigentumswohnung, den Um- bzw. Ausbau oder um eine Anschlussfinanzierung geht – wir entwickeln für Sie ein individuell passendes Finanzierungskonzept.
Bei einem Darlehen mit Tilgung über Lebens-/Rentenversicherung wird keine laufende Tilgung während der Darlehenslaufzeit vereinbart. Stattdessen werden die Beiträge in eine neu abgeschlossene oder bereits bestehende HDI Lebens-/Rentenversicherung eingezahlt, die zur
Tilgungsaussetzung an den Darlehensgeber verpfändet wird. Bei Fälligkeit der Lebensversicherung wird die Ablaufleistung mit dem Darlehen verrechnet.
Vorteile des Darlehens mit Tilgung über Lebens-/Rentenversicherung: